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Begutachtungsanleitung Vorsorge und Rehabilitation überarbeitet

Der Medizinische Dienst Bund hat die Begutachtungsanleitung Vorsorge und Rehabilitation überarbeitet und die aktualisierte Fassung am 10.11.2023 veröffentlicht. Sie trat am 11. November in Kraft und ist die Grundlage für die Begutachtungen der Medizinischen Dienste, bei denen es um Leistungen zur Vorsorge und Rehabilitation geht. Damit ist diese Begutachtungsanleitung auch Grundlage für Begutachtungen von Leistungen zur geriatrischen Rehabilitation.

Im Rahmen der Umsetzung des Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes (GKV-IPReG) hat der Gemeinsame Bundesausschuss seine Rehabilitations-Richtlinie zum 1. Juli 2022 in den Bereichen geriatrische Rehabilitation und Anschlussrehabilitation angepasst. Die Änderungen haben direkte Auswirkungen auf das Beratungs- und Begutachtungsgeschehen der Medizinischen Dienste. Insofern war eine Überarbeitung der Begutachtungsanleitung Vorsorge und Rehabilitation notwendig.

Diese Richtlinie wurde vom Medizinischen Dienst Bund unter fachlicher Beteiligung der Medizinischen Dienste und des Sozialmedizinischen Dienstes Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See erstellt und nach ordnungsgemäßer Durchführung des Beteiligungs- und Anhörungsverfahrens nach § 283 Absatz 2 Satz 2 SGB V gemäß des § 283 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 SGB V am 18. September 2023 erlassen. Das Bundesministerium für Gesundheit hat die Richtlinie am 3. November 2023 genehmigt.

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