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15.01.2024: Erste Übergangsregelung für die Gewährleistung täglicher geriatrischer Kompetenz in der Versorgung hüftgelenknaher Femurfrakturen ausgelaufen

Die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur (QSFFx-RL) legt struktur- und prozessbezogene Mindestanforderungen für die Versorgung von Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern fest. Bis zum 31.12.2023 konnte die hierbei täglich zu gewährleistende geriatrische Kompetenz (Wochenend- und Feiertage) auch durch Fachärztinnen und Fachärzte ohne geriatrische Qualifikation erfolgen. Seit dem 01.01.2024 dürfen hierfür nunmehr nur Ärztinnen und Ärzte mit geriatrischer Qualifikation eingesetzt werden. Die genaue Aufstellung der geriatrischen Qualifikationen findet sich in § 4 Absatz 5 Satz 2 der QSFFx-RL. Die dreijährige qualifikationsbezogene Übergangsregelung gemäß § 12 Absatz 1 Satz 1 der QSFFx-RL ist damit, wie im Erstbeschluss der Richtlinie vom 22.11.2019 vorgesehen, ausgelaufen. Bestehen bleibt jedoch die Übergangsregelung zur täglichen Gewährleistung der geriatrischen Kompetenz auf "Abruf im Sinne eines geriatrischen Konsils", die bis zum 31.12.2026 befristet ist (ebenda).

Im Zusammenhang mit dem Auslaufen der ersten Übergangsregeleung erstellte das KCG im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes ein Gutachten mit dem Titel "Verfügbarkeit von Geriatern für die Umsetzung der Anforderungen der QSFFx-RL des G-BA in der Versorgung von Krankenhausfällen mit hüftgelenknaher Femurfraktur ab dem 1.1.2024" (Meinck 2023).

zum Download der Richtlinie auf den Seiten des G-BA