2019 veröffentlichte die Deutsche Gesellschaft für Geriatrie (DGG) eine S1-Leitlinie zum geriatrischen Assessment:
AWMF Leitlinie 084-002 „Geriatrisches Assessment der Stufe 2 - Living Guideline“. Inhalte dieser Leitlinie sind:
Eine weitergehende Kommentierung dieser Leitlinie findet sich in unserem Informationsbereich zu geriatrisch relevanten Leitlinien
Das geriatrische Assessment ist in Stufen eingeteilt. Diesen sind bestimmte Ziele zugewiesen. Somit orientiert sich die Wahl der jeweiligen Assessmentstufe am Ziel eines geplanten Assessments. Im Rahmen des geriatrischen Assessments müssen nicht alle Stufen nacheinander durchlaufen werden.
Unter „Dimension" wird ein Funktionsbereich verstanden. Dies kann beispielsweise Mobilität, Selbsthilfefähigkeit, Kognition oder Emotion sein.
Assessmentstufe 1
Assessmentstufe 2
Assessmentstufe 3
Instrumente der Stufe 1 erfassen geriatrische Risikokonstellationen, die ein weitergehendes geriatrisches Risikomanagement nahelegen. Die in der S1-Leitlinie genannten Instrumente sind jedoch nicht geeignet, geriatrische Patienten gemäß den Definitionskriterien der geriatrischen Fachgesellschaften bzw. der GKV zu identifizieren.
Beispiele für Instrumente der Stufe 1 sind:
Instrumente der Stufe 2a müssen eine hohe Sensitivität aufweisen, um auch bei primär unauffälligen Patienten Störungen hinreichend sicher erfassen zu können.
Beispiele für Instrumente der Stufe 2a sind:
Instrumente der Stufe 2b müssen Beeinträchtigungen in ihrem Umfang differenziert abbilden können. Sie sollen abgestufte Befunde liefern können für:
Beispiele für Instrumente der Stufe 2b sind: