Versorgungsstrukturen
Geriatrische Versorgungsstrukturen in Deutschland
Gesundheitliche Versorgungsstrukturen differenzieren sich in der Regel nach der Versorgungsstufe (ambulant, evt. teilstationär, vollstationär) und den Versorgungssektoren (vertragsärztliche Versorgung, Krankenhausversorgung, Rehabilitation). Die geriatrische Versorgung im vertragsärztlichen Bereich durch hierfür speziell weiter- oder fortgebildete Ärztinnen und Ärzte ist in Deutschland noch immer die Ausnahme.
Spezifisch geriatrische Versorgungsstrukturen konzentrieren sich bisher fast ganz auf den Krankenhaus- bzw. den Rehabilitationssektor. Allerdings hat auch hier die historische Entwicklung in den einzelnen Bundesländern aufgrund unterschiedlicher politischer Konzeptionen zu sehr unterschiedlichen geriatrischen Versorgungsstrukturen geführt. So werden klinisch-geriatrische Behandlungskapazitäten in einigen wenigen Bundesländern ganz überwiegend oder ausschließlich in Krankenhäusern (vollstationär und teilstationär) vorgehalten. In der Mehrzahl der Bundesländer existieren mittlerweile geriatrische Strukturen sowohl in Krankenhäusern als auch in Rehabilitationseinrichtungen. Entsprechend unterschiedlich gestalten sich der Zugang in und die Zugangschancen auf eine spezifisch geriatrische Behandlung.
Box Abbildung Versorgungsquote
Die Abbildung geriatrischer Versorgungsstrukturen gibt lediglich einen orientierenden Überblick über den Stand klinisch-geriatrischer Versorgungskapazitäten in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen, gegliedert nach Bundesländern und bezogen auf je 10.000 Einwohner, 65 Jahre und älter (geriatrische Versorgungsquote). Grundlage sind Daten der amtlichen Statistik mit Stand 31.12.2022 (Statistisches Bundesamt 2024) sowie Angaben des vdek-Bundesverband (2022) im Bereich der von der amtlichen Statistik bisher nicht erfassten ambulanten Rehabilitationseinrichtungen (ohne mobile geriatrische Rehabilitationsdienste).
Die Angaben zu Krankenhausbetten wurden der Fachserie 12, Reihe 6.1.1 der amtlichen Statistik entnommen. Grundlage ist die Differenzierung von Fachabteilungen gemäß § 301 SGB V (seit 2018). Ergänzend zu den Krankenhausbetten geriatrischer Hauptabteilungen wurden Betten internistischer Abteilungen mit Schwerpunkt Geriatrie einbezogen. Weitere Krankenhausstrukturen, in denen auch geriatrisch frührehabilitative Komplexbehandlungen durchgeführt werden (z.B. in der Alterstraumatologie), können mit diesen Quellen jedoch nicht quantifiziert werden.
Angaben zur früheren Entwicklung wurden von Uhlig (2001), Stier-Jarmer, Pientka, Stucki (2002) und Meinck, Lübke, Plate (2006) zusammengefasst.