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INFO
- Service des KCG - geriatrische Versorgungsstrukturen in Deutschland
Gesundheitliche
Versorgungsstrukturen differenzieren
sich in der Regel nach der Versorgungsstufe (ambulant, evt.
teilstationär,
stationär) und den Versorgungssektoren (vertragsärztliche
Versorgung,
Krankenhausversorgung, Rehabilitation). Die
geriatrische Versorgung im vertragsärztlichen
Bereich durch hierfür speziell weiter- oder fortgebildete
Ärzte ist in
Deutschland noch immer die Ausnahme.
Spezifisch
geriatrische Versorgungsstrukturen
konzentrieren sich bisher fast ganz auf den Krankenhaus- bzw. den
Rehabilitationssektor.
Allerdings hat auch hier die historische Entwicklung in den einzelnen
Bundesländern aufgrund unterschiedlicher politischer Konzeptionen
zu sehr
unterschiedlichen geriatrischen Versorgungsstrukturen geführt. So
werden
klinisch-geriatrische Behandlungskapazitäten in einigen
Bundesländern
ausschließlich im Krankenhaussektor (stationär und
teilstationär) vorgehalten,
in einigen Bundesländern (nahezu) ausschließlich im
Rehabilitationssektor
(stationär und ambulant/vereinzelt auch mobil) und in einigen
Bundesländern
sowohl im Krankenhaus als auch im Rehabilitationssektor. Entsprechend
unterschiedlich gestalten sich der Zugang und die Zugangschancen
geriatrischer
Patienten in eine spezifisch geriatrische Behandlung. Unter
entsprechend
unterschiedlichen Bedingungen wird aber auch das geriatrische
Behandlungskonzept, das charakteristischerweise den häufig
gleichzeitigen
Bedarf akutmedizinischer und rehabilitativer
Behandlungsanteile zu berücksichtigen hat, umgesetzt (Lübke
2005).
Die
nachfolgend verfügbare Abbildung zu geriatrischen
Versorgungsstrukturen gibt einen Überblick über den aktuellen
Stand
klinisch-geriatrischer Versorgungskapazitäten in
Krankenhäusern und
Rehabilitationseinrichtungen, gegliedert nach Bundesländern und
bezogen auf je 10.000
Einwohner älter als 65 Jahre (geriatrische Versorgungsquote).
Grundlage sind Daten der amtlichen Statistik mit Stand 2010
(Statistisches
Bundesamt 2011) sowie Angaben des vdek-Bundesverband im
Bereich
der von der amtlichen Statistik bisher nicht erfassten ambulanten
Rehabilitationseinrichtungen (ohne mobile geriatrische
Rehabilitationsdienste).

In einzelnen
Bundesländern kann in der Abbildung tendenziell eine
Unterschätzung der geriatrischen Versorgung in Krankenhäusern
darin begründet
sein, dass Vereinbarungen zwischen Krankenkassen und
Krankenhäusern getroffen werden, die die Erbringung und Abrechnung
geriatrisch frührehabilitativer Komplexbehandlungen
ermöglichen, ohne das eine entsprechende Ausweisung von
geriatrischen Versorgungskapazitäten in Form von Geriatriebetten
in der amtlichen Statistik erfolgt.
Angaben zur
früheren Entwicklung
wurden von Uhlig
(2001), Stier-Jarmer, Pientka, Stucki (2002) und Meinck, Lübke, Plate (2006) zusammengefasst. Aufgrund mehrfach
geänderter Erhebungsverfahren, die insbesondere auf eine
verbesserte Ausweisung der Versorgungsstrukturen für die
geriatrische Rehabilitation ausgerichtet waren, ist ein
längsschnittlicher Vergleich auf Basis der amtlichen Statistik nur
sehr eingeschränkt möglich. Daher werden derzeit lediglich
die aktuell verfügbare Versorgungsquoten mit Stand von 2008
seitens des KCG dargestellt. Die vormals hier verfügbaren
Abbildungen geriatrischer Versorgungsquoten der Jahre 2003, 2004 2005,
2006 und 2007 basierten z.T. auf in der amtlichen
Statistik anderweitig
definierten Erhebungsmerkmalen, die insbesondere bei geriatrischen
Rehabilitationsbetten zu einer erhebungsbedingten Unterausweisung
geführt haben (vgl. auch Meinck,
Lübke, Plate 2006).
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