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INFO
- Service / Assessmentinstrumente in der Geriatrie
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Beispiele zur
angemessenen Bewertung von Assessmentdaten (8):
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Es
ist zu berücksichtigen, wann bzw. zu welchem Zeitpunkt
in einer
Behandlungskette das Assessment erfolgt ist.
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Die
Ergebnisse eines
einzelnen Assessments erlauben
Aussagen zu funktionellen Aspekten, d.h. den Fähigkeiten und
Beeinträchtigungen des Patienten zu einem definierten Zeitpunkt.
Sie sagen weder über die Ursache der Beeinträchtigung noch
über deren zeitlichen Verlauf und damit die Prognose etwas aus.
Insbesondere die Antwort auf die Frage, ob und in welchem Umfang
bereits Vorbeeinträchtigungen bestanden und ob und wie sich die
Beeinträchtigungen unter der laufenden Behandlung entwickelt
haben, ist einem Einzelassessment nicht zu entnehmen.
Es ist von daher grundsätzlich zu fordern, dass zu einem
Assessmentergebnis
- das Datum seiner Erhebung und
- die Zuordnung zum zeitlichen
Verlauf
innerhalb
eines diagnostisch-therapeutischen Prozesses
erkennbar ist. Idealerweise sollten
- datierte Verlaufswerte und
- frühere / vorbestehende
Assessmentergebnisse
dokumentiert sein, um weitere prognostische
Abschätzungen zu ermöglichen.
Beispiel:
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Eine
Patientin wird nach einem Schlaganfall mit einem Barthel-Index von 35
Punkten zur weiterführenden Rehabilitation angemeldet. Was auf den
ersten Blick plausibel erscheint und bei einem Barthel-Index von bspw.
10 Punkten bei Aufnahme 6 Wochen vorher auch plausibel bliebe, wird bei
einem damaligen BI von 50 Punkten aber fragwürdig.
Ebenso
fragwürdig könnte die weitere Rehabilitationsindikation sein,
wenn dieselbe Patientin wegen eines früheren Insultes vorbestehend
bereits erheblich pflegedürftig war und schon lange einen BI von
35 Punkten hatte, selbst wenn er unter dem erneuten Ereignis initial
auf 10 Punkte abgefallen war.
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