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Ein
zur Rehabilitation angemeldeter Patient weist in den beigelegten
Assessmentunterlagen einen MMST von 17 Punkten auf. Dies erscheint
zunächst hinterfragungsbedürftig, da demenzielle Prozesse,
von denen hier ausgegangen werden muss, in der Regel rehabilitativen
Maßnahmen nicht zugänglich sind. Anmeldungsgrund ist jedoch
nicht die Demenz, sondern eine erlittene Schenkelhalsfraktur. Hier
können rehabilitative Maßnahmen auch bei kognitiven
Einschränkungen durchaus zum Erfolg im Sinne der Wiederherstellung
des bisherigen Aktivitäts- und Mobilisationsniveaus und damit ggf.
zu einer erheblichen Pflegeerleichterung für die betreuenden
Angehörigen im Alltag führen. Voraussetzung ist, dass der
Patient unter den Bedingungen der Rehabilitation in einer anderen
Umgebung führbar bzw. in besonderen Fällen eine mobile
Rehabilitation möglich ist. Dies erfordert Informationen über
den MMST-Wert hinaus.
In
der Tat zweifelhaft bliebe die Indikation hingegen, wenn es sich bei
der zugrunde liegenden Akuterkrankung um den erneuten Schub einer
fortgeschrittenen Multiinfarktdemenz, also einem chronisch
fortschreitenden, ischämisch bedingten kognitiven Abbauprozess,
ohne relevante, neue motorische Einbußen handeln würde.
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