|
|
INFO
- Service / Assessmentinstrumente in der Geriatrie
|
|
Beispiele zur
angemessenen Bewertung von Assessmentdaten (6):
|
Die
teststatistischen Grenzen eines Instrumentes müssen
berücksichtigt werden.
|
|
Zahlreiche
Assessmentinstrumente setzten sich aus qualitativen Items mit
qualitativen Abstufungen zusammen, denen durch das Instrumentenmanual
sekundär Zahlenwerte zugeordnet werden (Bsp. Barthel-Index, FIM,
IADL, PGBA etc.). Die erreichten „Zahlenwerte“ der Einzelitems werden
addiert und der Summenscore als Testergebnis ausgegeben. Diese Scores
werden dann interpretiert und statistisch weiter ausgewertet. Hierbei
wird oft übersehen, dass es sich nicht um echte Intervallskalen
handelt, bei denen die Abstände auf der Messskala immer exakt
gleich sind (etwa wie der Abstand zwischen 103 cm und 104 cm gleich dem
Abstand zwischen 479 cm und 480 ist). Es handelt sich vielmehr um so
genannte Ordinalskalen, bei denen sich die Ergebnisse zwar in eine
Rangfolge einordnen lassen, die Abstände dazwischen aber nicht
wirklich „gleich“ sind, sondern Definitionsvorgaben entsprechen (15
Punkte im Item „Gehen“ des BI bestätigen zwar bessere
Gehfähigkeit als 10 Punkte und 5 eine bessere als 0 Punkte, ein
Patient mit 10 Punkten geht aber nicht „doppelt so gut“ wie ein Patient
mit 5 Punkten). Selbst der Abstand zwischen „gleichen“ Messwerten muss
weder innerhalb desselben noch zwischen verschiedenen Items
zwangsläufig gleich sein:
Beispiel:
|
Zwischen
0 zu 5 Punkten im Item „sich Waschen“ des BI kann der Abstand zwischen
kompletter Unfähigkeit irgendetwas hierzu selbst beitragen zu
können (wie z.B. beim bewusstlosen Patienten) und der
uneingeschränkten Fähigkeit sich komplett selbständig zu
waschen liegen. Es kann aber zwischen 0 und 5 Punkten
möglicherweise auch nur der Unterschied zwischen geringem
Resthilfebedarf beim Kämmen und sich schließlich (z.B. mit
einer Griffverlängerung des Kammes) doch alleine kämmen zu
können, liegen.
Beim
Item „Aufsetzen und Umsetzen“ ist die Spanne zwischen kompletter
Immobilität und kompletter Selbständigkeit auf 4 Abstufungen
unterteilt, somit sind hierbei 5 Punkte schon mit „erheblicher“
Fremdhilfe erreicht und damit eine Abstandsspanne, wie sie beim Item
„sich Waschen“ aufgezeigt wurde, nicht gegeben.
|
Bei
solchen ordinal
skalierten Instrumenten kann
aus dem Summenscore nur sehr begrenzt auf den tatsächlichen
Zustand eines bestimmten Patienten geschlossen werden (es sei denn, er
hat die volle Punktzahl oder gar keine Punkte):
Beispiel:
Eine
Patientin, die 1,60 m groß ist, ist exakt so groß wie eine
andere Patientin, die ebenfalls 1,60 m misst. Ein Patient mit
einem Barthel-Index von 60 Punkten kann sich von einem anderen
Patienten mit ebenfalls 60 Punkten aber erheblich unterscheiden:
Patient
A hat eine die Polyarthrose, ist jedoch in seiner Mobilität noch
weitgehend unbeeinträchtigt. Gravierender ist eine
fortgeschrittene Demenz, die mit einer Stuhl- und Harninkontinenz
einhergeht. Daher ist er mit einem Dauerkatheter versorgt. Wenngleich
er viele Aktivitäten noch ausführt, besteht für die
richtige und sichere Durchführung meistens doch Aufsichts- oder
Unterstützungsbedarf.
Patient
B hat einen Schlaganfall mit inkompletter beinbetonter
Halbseitenlähmung rechts erlitten. Sein Hauptproblem ist die
Mobilität. Während beim Transfer mittlerweile die
Hilfestellung seiner Ehefrau ausreicht, ist ein Treppensteigen noch
nicht möglich und auch das Gehen ist noch auf kürzere
Strecken mit personeller Hilfe begrenzt. Da er neuropsychologisch nicht
beeinträchtigt ist, kann er viele Aktivitäten durch
Kompensation über seine linke Seite ausgleichen, zumal sein
rechter Arm nur noch feinmotorische Beeinträchtigungen aufweist.
|
Hieraus
könnte sich folgende Einstufung ergeben:
|
|
Patient
A
|
Patient
B
|
Essen
|
5
|
10
|
Aufsetzen
& Umsetzen
|
15
|
10
|
Sich
Waschen
|
0
|
5
|
Toilettenbenutzung
|
5
|
5
|
Baden
/ Duschen
|
0
|
0
|
Aufstehen
& Gehen
|
15
|
5
|
Treppensteigen
|
10
|
0
|
An-
& Auskleiden
|
5
|
5
|
Stuhlkontinenz
|
0
|
10
|
Harnkontinenz
|
5
|
10
|
|
|
|
Summenscore
|
60
|
60
|
Es
ist offenkundig, dass sich hier hinter „gleichen“ Summenscores des BI
ein sehr unterschiedlicher Hilfebedarf, eine unterschiedliche
Akuität des Geschehens, eine unterschiedlich zu bewertende
Rehabilitationsindikation und eine unterschiedliche Prognose verbirgt,
der Score alleine also wenig zur einer sinnvollen
Allokationsentscheidung beiträgt.
|
Nicht
ohne Grund haben
bereits Barthel und Mahoney die
Relevanz des Summenscores für ihren BI sehr eingeschränkt und
darauf verwiesen, dass nur die Einzelitems die Defizite
tatsächlich deutlich machen. Sinngemäß gleiches gilt
für den FIM und andere ordinal skalierte Instrumente.
Von besonderer Relevanz ist dieser Umstand, wenn
Assessmentinstrumente
zur Leistungsbeurteilung oder Qualitätssicherung herangezogen
werden:
Beispiel:
Eine
nach einer Schenkelhalsfraktur bereits auf Stationsebene ohne
Hilfsmittel gehfähige ältere Patientin lernt in der
Rehabilitation weitere Strecken auch im Freien zu bewältigen, wie
es für ihre Einkäufe erforderlich ist, und das
selbständige Steigen von Treppen, das vorher noch der Hilfe
bedurfte. Unter der zunehmenden körperlichen Belastung muss die
vorbestehende herzinsuffizienzbedingte Therapie mit Diuretika wieder
aufgenommen werden, was zu gelegentlichen „Malheuren“ führt. Trotz
deutlicher Mobilisationsfortschritte bleibt der Barthel-Index
unverändert, da nur im Item Treppensteigen 5 Punkte hinzukommen,
dafür die gelegentliche Inkontinenz das Ergebnis um 5 Punkte
mindert. Der Zugewinn im Gehen fällt dem Deckeneffekt des BI zum
Opfer.
|
Die
Chancen
Verbesserungen im Rahmen
rehabilitativ-therapeutischer Maßnahmen zu erzielen sind bei
ordinal skalierten Instrumenten über die Skalenspanne auch nicht
gleichmäßig verteilt:
Beispiel:
Beim
BI wird es bspw. nach Überschreiten des Bodeneffektes und
Erreichen erster Punktzahlen im unteren Bereich im mittleren
Punktzahlbereich deutlich leichter Zugewinne zu erzielen. Am oberen
Ende der Skala, wo es wirklich um die absolute Selbständigkeit
auch in den verbliebenen Schädigungs- und
Beeinträchtigungsbereichen geht (typischerweise betrifft dies z.B.
das Item „Baden/Duschen“), wird es wieder schwieriger einen
Punktanstieg zu realisieren 1. Dies
ist auch im Benchmarking von
Kliniken zu berücksichtigen. In Abhängigkeit vom mittleren
Barthelwert bei Aufnahme, also dem „Barthelspektrum“, in dem die
Kliniken überwiegend therapieren, können sich durchaus
unterschiedliche durchschnittliche Zugewinne ergeben, ohne dass dadurch
zwangsläufig negative oder positive Bewertungen hinsichtlich der
Intensität oder der Qualität der Maßnahmen möglich
wären.
|
Noch
komplexer wird
es, wenn man berücksichtigt,
dass die Zugewinnschance auch noch vom jeweiligen zugrunde liegenden
Krankheitsbild abhängig ist:
Beispiel:
|
Defizite
im Item „Gehen“ (initial 0 Punkte) dürften durchschnittlich bei
einem Patienten mit einer Endoprothese (z.B. TEP) nach einer
Schenkelhalsfraktur mit größerer Chance auf 15 Punkte
(selbständiges Gehen über 50m) zu rehabilitieren sein als bei
einem Schlaganfallpatienten mit einer kompletten
Halbseitenlähmung 2.
Sollte
der Patient mit der Schenkelhalsfraktur aber – was sicher eher selten
ist - Defizite im Item „Essen“ aufweisen, könnte es umgekehrt
sein: Da hier (abgesehen von Komplikationen mit
Bewusstseinsstörungen) kein Zusammenhang mit der Grunderkrankung
der Schenkelhalsfraktur erkennbar ist, müsste hier eine
anderweitige, länger vorbestehende Störung vermutet werden,
deren Rehabilitationspotenzial dann eher geringer sein dürfte als
das eines Patienten, der eine Schluckstörung im Rahmen eines
frischen Schlaganfalls erlitten hat.
|
Auch die
Zusammensetzung des
Patientenguts einer Klinik kann daher zu unterschiedlichen Ergebnissen
bspw. der mittleren Zuwächse im Barthel-Index beitragen.
_______________________________
1
Diese Effekte lassen sich mit
aufwendigen mathematischen Verfahren auch exakt berechnen. Nähere
Ausführungen und Quellen hierzu finden sich bei Lübke N,
Meinck M, von Renteln-Kruse W. Der Barthel-Index in der Geriatrie. Eine
Kontextanalyse zum Hamburger Einstufungsmanual. Z Gerontol Geriatr
2004;37:316-326.
2 Auch diese
„Diagnoseabhängigkeit“ des
BI bzgl. seiner Veränderungssensitivität konnte in
Untersuchungen belegt werden (vgl. ebenfalls Lübke, Meinck, von
Renteln-Kruse 2004).
|
|