Der
Bewerter eines
Assessmentergebnisses sollte nicht nur das Instrument und seine Items
kennen, sondern sich eine Vorstellung von der praktischen Art der
Erhebung machen, die in der Regel deutlich von standardisierten
Studienbedingungen abweicht. Dies eröffnet Einblicke in die
Einstufungsspielräume des jeweiligen Instruments und damit eine
realistische Einschätzung der Aussagekraft des Ergebnisses* .
Einstufungsspielräume sind
einerseits durch
die
Instrumente und
ihre Ausführungsmanuale selbst bestimmt:
Beispiel:
|
In
der Originalanweisung zum Barthel-Index werden eine Reihe unscharfer
Begrifflichkeiten verwendet. So führt bspw. „einige“ Hilfe beim
Essen, Hilfe bei der Bewältigung „einer Reihe von Stufen“ oder
„gelegentliche“ Inkontinenz zu jeweils 5 Punkten. Dies erschwert eine
exakte Einstufung, zumal die Stufe mit 0 Punkten nur noch durch die
Formulierung „erfüllt die Anforderungen für 5 Punkte nicht“
charakterisiert ist. Ferner lassen sich eine Reihe heutzutage
gängiger Hilfsmittelversorgungen wie Rollatoren, Toilettenstuhl
oder die Anlage von PEG-Sonden nicht eindeutig zuordnen.
Formularvorlagen des BI verwenden häufig nur noch die
verkürzte Kategorisierung: selbständig – mit Hilfe – nicht
möglich.
Die
Geriatrie hat für diese Problematik Abhilfe durch
Verständigung auf das „Hamburger Einstufungsmanual zum
Barthel-Index“ geschaffen, das durch seine präzisere
Operationalisierung in der Regel eine klare Einstufung ermöglicht
und daher der Verwendung des BI regelhaft zugrunde gelegt werden sollte
(s. Auswahl wichtiger Assessmetintrumente für die Geriatrie).
|
Die
Einstufungspraxis
unterliegt aber auch
alltagspraktischen äußeren Bedingungen, die eine
sachgerechte Durchführung bzw. Einstufung erschweren:
Beispiele:
| Wird
der MMST direkt bei Aufnahme eines Patienten auf einer Station erhoben,
darf es nicht verwundern, wenn die Frage nach der Station, auf der er
sich befindet, nicht beantwortet werden kann. |
| Die
Erhebung des MMST oder der GDS in einem Mehrbettzimmer unter
„Beobachtung der Mitpatienten“ ist sicher nicht angebracht und kann die
Ergebnisse deutlich beeinflussen, kommt in der Realität aber immer
noch vor. |
| Eine
angemessene Einstufung im Barthel-Index erfordert eigentlich eine
mindestens einmal „Rund-um-die-Uhr“ – Beobachtung des Patienten. Auch
dann wäre noch eine Verständigung der schichtweise
zuständigen Pflegekräfte erforderlich. Über die
aktuellen Fähigkeiten des geriatrischen Patienten auf der Treppe
kann oft nur die Krankengymnastik fachlich fundiert Auskunft geben, da
der Einblick der Pflege oft auf die Stations-“Ebene“ beschränkt
ist. Diese Anforderungen können allerdings mit
Routineabläufen des Klinikbetriebs in Konflikt geraten. |
Diese
Aspekte
lassen
sich von außen
praktisch
nicht kontrollieren. Das Wissen um die praktische Umsetzung einzelner
Assessmentverfahren, macht allerdings deutlich, dass auch bei
prinzipiell standardisierten Instrumenten mit gewissen Toleranzen in
der Anwendung gerechnet werden muss.
Dass die
Einstufung
auch von den konkreten äußeren
Umfeldbedingungen insbesondere der Häuslichkeit des Patienten und
dem dort realisierbaren Hilfsmitteleinsatz abhängen kann, wurde
unter dem Stichwort „zusätzliche Einflüsse auf das
Assessmentergebnis“ bereits ausgeführt.
_________________________
* Im
Rahmen
dieser
praxisorientierten Anleitung
sollen nicht
die klassischen Testgütekriterien wie Validität und
Reliabilität im wissenschaftlichen Sinne im Mittelpunkt stehen,
sondern alltagspraktische Problemhinweise gegeben werden.