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INFO - Service / Assessmentinstrumente in der Geriatrie

Beispiele zur angemessenen Bewertung von Assessmentdaten (5):

Es sollten Vorstellungen zur praktischen Durchführung und
den Interpretationsspielräumen
bei der Einstufung bestehen.


Der Bewerter eines Assessmentergebnisses sollte nicht nur das Instrument und seine Items kennen, sondern sich eine Vorstellung von der praktischen Art der Erhebung machen, die in der Regel deutlich von standardisierten Studienbedingungen abweicht. Dies eröffnet Einblicke in die Einstufungsspielräume des jeweiligen Instruments und damit eine realistische Einschätzung der Aussagekraft des Ergebnisses* .

Einstufungsspielräume sind einerseits durch die Instrumente und ihre Ausführungsmanuale selbst bestimmt:

Beispiel:

In der Originalanweisung zum Barthel-Index werden eine Reihe unscharfer Begrifflichkeiten verwendet. So führt bspw. „einige“ Hilfe beim Essen, Hilfe bei der Bewältigung „einer Reihe von Stufen“ oder „gelegentliche“ Inkontinenz zu jeweils 5 Punkten. Dies erschwert eine exakte Einstufung, zumal die Stufe mit 0 Punkten nur noch durch die Formulierung „erfüllt die Anforderungen für 5 Punkte nicht“ charakterisiert ist. Ferner lassen sich eine Reihe heutzutage gängiger Hilfsmittelversorgungen wie Rollatoren, Toilettenstuhl oder die Anlage von PEG-Sonden nicht eindeutig zuordnen. Formularvorlagen des BI verwenden häufig nur noch die verkürzte Kategorisierung: selbständig – mit Hilfe – nicht möglich.
Die Geriatrie hat für diese Problematik Abhilfe durch Verständigung auf das „Hamburger Einstufungsmanual zum Barthel-Index“ geschaffen, das durch seine präzisere Operationalisierung in der Regel eine klare Einstufung ermöglicht und daher der Verwendung des BI regelhaft zugrunde gelegt werden sollte (s. Auswahl wichtiger Assessmetintrumente für die Geriatrie).

Die Einstufungspraxis unterliegt aber auch alltagspraktischen äußeren Bedingungen, die eine sachgerechte Durchführung bzw. Einstufung erschweren:

Beispiele:

Wird der MMST direkt bei Aufnahme eines Patienten auf einer Station erhoben, darf es nicht verwundern, wenn die Frage nach der Station, auf der er sich befindet, nicht beantwortet werden kann.

Die Erhebung des MMST oder der GDS in einem Mehrbettzimmer unter „Beobachtung der Mitpatienten“ ist sicher nicht angebracht und kann die Ergebnisse deutlich beeinflussen, kommt in der Realität aber immer noch vor.

Eine angemessene Einstufung im Barthel-Index erfordert eigentlich eine mindestens einmal „Rund-um-die-Uhr“ – Beobachtung des Patienten. Auch dann wäre noch eine Verständigung der schichtweise zuständigen Pflegekräfte erforderlich. Über die aktuellen Fähigkeiten des geriatrischen Patienten auf der Treppe kann oft nur die Krankengymnastik fachlich fundiert Auskunft geben, da der Einblick der Pflege oft auf die Stations-“Ebene“ beschränkt ist. Diese Anforderungen können allerdings mit Routineabläufen des Klinikbetriebs in Konflikt geraten.

Diese Aspekte lassen sich von außen praktisch nicht kontrollieren. Das Wissen um die praktische Umsetzung einzelner Assessmentverfahren, macht allerdings deutlich, dass auch bei prinzipiell standardisierten Instrumenten mit gewissen Toleranzen in der Anwendung gerechnet werden muss.

Dass die Einstufung auch von den konkreten äußeren Umfeldbedingungen insbesondere der Häuslichkeit des Patienten und dem dort realisierbaren Hilfsmitteleinsatz abhängen kann, wurde unter dem Stichwort „zusätzliche Einflüsse auf das Assessmentergebnis“ bereits ausgeführt.
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* Im Rahmen dieser praxisorientierten Anleitung sollen nicht die klassischen Testgütekriterien wie Validität und Reliabilität im wissenschaftlichen Sinne im Mittelpunkt stehen, sondern alltagspraktische Problemhinweise gegeben werden.
HTML-valide letzte Änderung: 05.06.2009 I webmaster